Vizekanzler (Deutschland)

Stellvertreter des Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland
Logo des Vizekanzlers
Amtierend
Robert Habeck
seit dem 8. Dezember 2021
Amtssitz Ministerium des Vizekanzlers als Bundesminister;
derzeit Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Deutschland Berlin
Amtszeit 4 Jahre
Stellvertreter von Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland
Letzte Wahl 8. Dezember 2021
Ernennung durch Bundeskanzler (als Minister, der ihn vertritt)
Bundespräsident (als Minister)
Schaffung des Amtes 24. Mai 1949
Erster Amtsinhaber Franz Blücher
Website [1]
Robert HabeckOlaf ScholzSigmar GabrielPhilipp RöslerGuido WesterwelleFrank-Walter SteinmeierFranz MünteferingJoschka FischerKlaus KinkelJürgen MöllemannHans-Dietrich GenscherEgon FrankeHans-Dietrich GenscherWalter ScheelWilly BrandtHans-Christoph SeebohmErich MendeLudwig ErhardFranz Blücher

Als Vizekanzler wird der Stellvertreter des Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland bzw. historisch auch der jeweilige allgemeine Stellvertreter des Reichskanzlers während der Zeit des Deutschen Kaiserreichs und der Weimarer Republik bezeichnet. Die Bezeichnung Vizekanzler ist – anders als in Österreich – inoffiziell und erscheint in keiner der (historischen) deutschen Verfassungen. Das Grundgesetz spricht von einem Stellvertreter, den der Kanzler ernennt und der ein Bundesminister sein muss.

Ein Bundeskanzler hat viele Aufgaben, bei denen er sich von anderen Menschen vertreten lassen kann. Das Grundgesetz meint hier allerdings nur die besonderen Befugnisse, die zum Amt des Bundeskanzlers gehören. In der Literatur ist es strittig, wann genau der Vertretungsfall eintritt. Strittig ist auch, ob der Stellvertreter im Vertretungsfall alle Befugnisse des Bundeskanzlers wahrnehmen kann, etwa, ob er die Vertrauensfrage stellen darf. Wenn der Bundeskanzler selbst noch handlungsfähig ist, sind die Möglichkeiten des Vizekanzlers ohnehin sehr begrenzt. Bisher ist es allerdings noch nicht zu einer Gesamtvertretung gekommen, die notwendig geworden wäre, weil der Bundeskanzler längerfristig schwer erkrankt oder unerreichbar war.

Der Stellvertreter ist nicht der Nachfolger des Bundeskanzlers, wenn dessen Amt endet, ohne dass ein Nachfolger ernannt ist (beispielsweise durch Rücktritt). Der Bundeskanzler ist verpflichtet, das Amt geschäftsführend weiterzuführen, wenn der Bundespräsident ihn darum ersucht. Sollte der Bundeskanzler beispielsweise verstorben sein oder andere Gründe gegen die Geschäftsführung sprechen, kann der Bundespräsident auch den Vizekanzler oder einen anderen Minister bitten. Möglichst bald sollte aber der Deutsche Bundestag zusammenkommen und einen neuen Bundeskanzler wählen.

Vizekanzler ist seit dem 8. Dezember 2021 Robert Habeck (Grüne).


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